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für Opfer von Gewalttaten

Das Pilotprojekt OEG-Traumaambulanzen wurde vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz und vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz in Auftrag gegeben, um Opfern von Gewalt über das Opferentschädigungsgesetz (OEG) kompetente Soforthilfe anbieten zu können.
Zur Zeit sind in der Dr. von Ehrenwall´schen Klinik in Ahrweiler, Klinik und Poliklinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsklinik Mainz, der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Kaiserslautern und dem Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Trier Traumaambulanzen eingerichtet.
Das Pilotprojekt hat am 01.07.2011 begonnen.

Durch die OEG-Traumaambulanz soll folgendes erreicht werden:

Die Einleitung von psychotherapeutischen Maßnahmen in Fällen, denen ein aktueller Tathergang zugrunde liegt, innerhalb kürzester Zeit (ein bis zwei Wochen) nach Kenntnis der Behörde sicherzustellen. Die Dauer der Bearbeitung von langwierigen Erstantragsverfahren erheblich zu verkürzen. Auf der Grundlage der Erfahrung mit dem Pilotprojekt soll über die Frage einer Ausweitung entschieden werden. Die Soforthilfe stellt sicher, dass durch ein rasches, fachkompetentes therapeutisches Eingreifen und, sofern erforderlich, durch zeitnahe Vermittlung der Betroffenen in die fachtherapeutische Regelversorgung möglichst vermieden wird, dass die psychischen Folgen der Gewalttat sich dauerhaft als Gesundheitsstörung verfestigen.
In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bayern sind vergleichbare Traumaambulanzen bereits seit einigen Jahren eingerichtet - die Ergebnisse sind gut. Es zeigte sich, dass sich in vielen Fällen bei sofortiger therapeutischer Hilfe nach der Gewalttat die Symptome der Posttraumatischen Belastungsreaktion zurückbildeten und dass sich keine Posttraumatische Belastungsstörung entwickelte. Somit wurde eine länger dauernde Therapie gar nicht erst notwendig.

Für welche Fälle kommt die Traumaambulanz in Betracht?

Primär Traumatisierte: Körperliche und/oder sexuelle Gewalt /familiäre Gewalt
Sekundär Traumatisierte: Zeugen von z.B. Mord oder Gewalt an anderen Menschen, ohne eingreifen zu können (z.B. Kinder, die hilflos zusehen müssen wie z.B. der Mutter durch den Vater Gewalt angetan wird) "Schockschäden" - d.h., wenn zum Beispiel einer Ehefrau mitgeteilt wird, dass der Ehemann ermordet wurde.

Für welche Fälle kommt die Traumaambulanz nicht in Betracht?

Menschen, die bereits längere Zeit an einer Posttraumatischen Belastungsstörung aufgrund von Gewalt oder sexueller Gewalt in der Kindheit oder im Erwachsenenalter leiden. Für diese Fälle ist nach wie vor die Krankenkasse zuständig (ambulante oder stationäre Therapie).
Arbeitsunfälle: Für diese Fälle ist die Berufsgenossenschaft zuständig.
Verkehrsunfälle: Für diese Fälle ist die Unfallversicherung zuständig.

Wie ist vorzugehen, wenn jemand Opfer einer Gewalttat geworden ist?

Der/die Betroffene wird, falls er/sie es wünscht, von der Polizei, einer Beratungsstelle oder dem Frauenhaus, an die er/sie sich gewandt hat, in einer der Traumaambulanzen in Rheinland-Pfalz angemeldet.
Der/die Betroffene bekommt schnellstmöglich einen ersten Therapietermin bei einer in Traumatherapie erfahrenen Therapeutin oder Therapeuten der Dr. von Ehrenwall´schen Klinik (Dauer des Termins: 50 Minuten).
Im Rahmen dieses Ersttermins wird der/die Betroffene berichten, was ihm/ihr geschehen ist. Der/die Therapeut/in stellt fest, ob eventuell Symptome einer Posttraumatischen Belastungsreaktion vorliegen und vermittelt dem/der Betroffenen, falls notwendig, Stabilisierungstechniken und hilft ihm/ihr, den durch das Trauma ausgelösten Schock zu verarbeiten. Außerdem wird in der Traumaambulanz, falls nicht bereits vorher geschehen, mit dem/der Betroffenen ein Antrag auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) ausgefüllt. Der Antrag wird umgehend an die Zweigstelle des Amtes für soziale Angelegenheiten beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz geschickt.
Nach positiver Entscheidung des Amtes und Feststellung, dass der/die Betroffene Anspruch auf Leistungen nach dem OEG hat, können 4 Therapiesitzungen zu je 50 Minuten durchgeführt werden.
Wenn nach diesen Therapiesitzungen der Eindruck entsteht, dass zusätzliche Therapiesitzungen notwendig sind, hilft die Traumaambulanz dem/der Betroffenen, einen Therapieplatz bei einem ambulanten Therapeuten zu finden.
Diese Sitzungen werden nicht mehr über das OEG finanziert, sondern über die Krankenkasse. Der/die TherapeutIn (Arzt oder Psychologe) muss somit nach dem Vertragsrecht SGV V zugelassen sein.
Falls nicht so schnell ein Therapieplatz gefunden werden kann und die Wartezeit sich schädlich auf den Therapieverlauf auswirken würde, gewährt das OEG in Sonderfällen weitere 10 Sitzungen in der Traumaambulanz.
Bedingung für Leistungen nach dem OEG ist, dass der/die Betroffene den Täter anzeigt (einen Strafantrag stellt). Dies fällt einigen Betroffenen oft nicht leicht - manchmal verzichten sie deshalb auf Soforthilfe. Beim Ersttermin in der Traumaambulanz (oder bereits vorher bei den Beratungsstellen, im Frauenhaus oder bei der Polizei) können sie diesbezüglich beraten und es können ihnen Adressen von in diesen Dingen besonders erfahrenen AnwältInnen vermittelt werden.